Zahnärzte am Sterntor

Vollnarkose beim Zahnarzt in Nürnberg

Eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose kann sinnvoll sein, wenn eine notwendige Behandlung im Wachzustand nicht sicher oder nicht vollständig durchgeführt werden kann. Das betrifft beispielsweise Menschen mit einer ausgeprägten Zahnbehandlungsangst, fehlender Kooperationsfähigkeit, bestimmten Erkrankungen oder einem nicht beherrschbaren Würgereiz. Auch bei Kindern mit umfangreichem Behandlungsbedarf kann eine Vollnarkose nach sorgfältiger Prüfung infrage kommen.

Bei den Zahnärzten am Sterntor führen wir geeignete Zahnbehandlungen unter Vollnarkose in unserer Praxis in Nürnberg durch. Die zahnmedizinische Behandlung und die Narkose werden dabei von zwei getrennten medizinischen Teams verantwortet: Wir planen und übernehmen die Zahnbehandlung, während eine Fachärztin oder ein Facharzt für Anästhesiologie die Narkose, Überwachung und Aufwachphase betreut.

Eine Vollnarkose erfolgt nicht allein auf Wunsch, sondern erst nach einer individuellen zahnmedizinischen und anästhesiologischen Nutzen-Risiko-Abwägung.

Was ist eine Vollnarkose?

Bei einer Vollnarkose, medizinisch Allgemeinanästhesie genannt, werden Bewusstsein und Schmerzempfinden vorübergehend ausgeschaltet. Die Anästhesistin oder der Anästhesist verabreicht die notwendigen Medikamente und überwacht während der gesamten Behandlung unter anderem:

  • Atmung und Sauerstoffversorgung
  • Herzfrequenz und Herzrhythmus
  • Blutdruck
  • Narkosetiefe
  • Körpertemperatur
  • Flüssigkeitsversorgung

Währenddessen führt das zahnärztliche Team die zuvor geplante Behandlung durch. Die Verantwortung für die Narkose und die Vitalfunktionen liegt beim anästhesiologischen Team, die Verantwortung für die Zahnbehandlung beim zahnärztlichen Team.

Wann kann eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose sinnvoll sein?

Eine Vollnarkose kann geprüft werden, wenn eine notwendige Zahnbehandlung mit örtlicher Betäubung, Verhaltensführung oder einer leichteren Sedierung nicht sicher möglich ist.

Mögliche Situationen sind:

  • eine ausgeprägte und diagnostizierte Zahnbehandlungsphobie
  • fehlende Kooperationsfähigkeit aufgrund einer körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigung
  • schwere unwillkürliche Bewegungsstörungen
  • ein sehr starker, mit anderen Maßnahmen nicht kontrollierbarer Würgereiz
  • Erkrankungen oder Allergien, durch die örtliche Betäubungs- oder Beruhigungsmittel nicht eingesetzt werden können
  • umfangreiche oder komplexe Behandlungen, die im Wachzustand nicht sicher durchführbar sind
  • Kinder, die aufgrund ihres Alters oder Entwicklungsstands bei einem umfangreichen Befund noch nicht ausreichend mitarbeiten können

Das Vorliegen eines dieser Punkte bedeutet nicht automatisch, dass eine Vollnarkose durchgeführt werden kann. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach der zahnmedizinischen Untersuchung und der Beurteilung durch das anästhesiologische Team.

Vollnarkose bei ausgeprägter Zahnarztangst

Angst vor einer Zahnbehandlung ist weit verbreitet und unterschiedlich stark ausgeprägt. Nicht jede Angst macht eine Vollnarkose erforderlich. Häufig kann eine Behandlung durch ausführliche Gespräche, kurze Termine, behutsame Vorgehensweisen, örtliche Betäubung oder eine Sedierung ermöglicht werden.

Bei einer ausgeprägten Zahnbehandlungsphobie kann die Angst jedoch so stark sein, dass notwendige Behandlungen über Jahre vermieden werden. Dadurch können Karies, Entzündungen, Schmerzen und Zahnverlust fortschreiten.

Wenn eine zeitnah erforderliche Behandlung trotz geeigneter Unterstützung nicht im Wachzustand möglich ist, kann eine Vollnarkose nach individueller Prüfung eine Behandlungsoption darstellen.

Für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung genügt die eigene Angabe einer starken Zahnarztangst nicht automatisch. In der Regel muss eine behandlungsbedürftige Zahnbehandlungsphobie durch eine dafür qualifizierte ärztliche oder psychotherapeutische Stelle diagnostiziert sein.

Vollnarkose bei starkem Würgereiz

Ein ausgeprägter Würgereiz kann Abformungen, digitale Scans, Röntgenaufnahmen oder längere Zahnbehandlungen erheblich erschweren. Zunächst prüfen wir, ob die Behandlung durch angepasste Lagerung, Pausen, eine geeignete Absaugtechnik, Oberflächenbetäubung, einen digitalen Scan oder andere Maßnahmen ermöglicht werden kann.

Ist eine notwendige Behandlung aufgrund eines sehr starken und nicht beherrschbaren Würgereizes dennoch nicht sicher durchführbar, kann eine Behandlung unter Sedierung oder Vollnarkose erwogen werden. Ob eine medizinische Indikation vorliegt, wird im Einzelfall gemeinsam mit dem anästhesiologischen Team beurteilt.

Vollnarkose bei Kindern

Bei Kindern wird eine Vollnarkose besonders sorgfältig abgewogen. Viele zahnärztliche Behandlungen können durch kindgerechte Verhaltensführung, eine vertrauensvolle Gewöhnung und örtliche Betäubung durchgeführt werden.

Eine Vollnarkose kann infrage kommen, wenn:

  • das Kind aufgrund seines Alters oder Entwicklungsstands noch nicht ausreichend mitarbeiten kann,
  • ein umfangreicher und zeitnaher Behandlungsbedarf besteht,
  • Schmerzen oder Entzündungen behandelt werden müssen,
  • mehrere Zähne betroffen sind oder
  • eine Behandlung im Wachzustand nicht sicher möglich ist.

Das Alter allein ist keine ausreichende Indikation. Entscheidend sind Behandlungsbedarf, Kooperationsfähigkeit, mögliche Alternativen und das individuelle Narkoserisiko.

Die Sorgeberechtigten werden sowohl über die geplante Zahnbehandlung als auch separat durch die Anästhesistin oder den Anästhesisten über die Vollnarkose aufgeklärt.

Welche Zahnbehandlungen können in Vollnarkose durchgeführt werden?

Abhängig vom Befund können unterschiedliche Maßnahmen in einer Sitzung zusammengefasst werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Behandlung kariöser Zähne
  • Zahnfüllungen
  • Wurzelkanalbehandlungen
  • Entfernung nicht erhaltungsfähiger Zähne
  • unkomplizierte chirurgische Eingriffe
  • vorbereitende Maßnahmen für Zahnersatz
  • Präparationen und digitale Abformungen
  • umfangreichere Zahnsanierungen

Vor der Narkose erstellen wir einen möglichst vollständigen Behandlungsplan. Wenn die Untersuchung oder Röntgendiagnostik im Wachzustand nur eingeschränkt möglich ist, kann der genaue Behandlungsumfang jedoch nicht immer vollständig vorhergesagt werden.

In diesem Fall besprechen wir vorab, welche zusätzlichen Maßnahmen während der Narkose medizinisch notwendig werden könnten und in welchem Umfang dafür eine Einwilligung erteilt wird.

Welche Alternativen gibt es zur Vollnarkose?

Eine Vollnarkose ist mit mehr Aufwand und höheren Risiken verbunden als eine Behandlung mit örtlicher Betäubung. Deshalb prüfen wir zunächst mögliche Alternativen:

  • behutsame Behandlung mit ausreichend Zeit
  • örtliche Betäubung
  • Behandlung in mehreren kürzeren Sitzungen
  • angstlösende Medikamente
  • minimale oder moderate Sedierung
  • psychotherapeutische Unterstützung bei Zahnbehandlungsphobie

Welche Methode geeignet ist, hängt von der geplanten Behandlung, dem allgemeinen Gesundheitszustand und den persönlichen Voraussetzungen ab.

Wie wird die Behandlung geplant?

1. Zahnärztliche Untersuchung

Wir erfassen den aktuellen Zustand von Zähnen, Zahnfleisch und Kiefer. Soweit möglich, werden notwendige Röntgenaufnahmen angefertigt und die Behandlungsalternativen besprochen.

2. Behandlungsplanung und Kostenauskunft

Wir legen fest, welche zahnmedizinischen Maßnahmen geplant sind. Sie erhalten Informationen über mögliche Alternativen, Risiken, Prognosen und Kosten.

3. Anästhesiologische Voruntersuchung

Das Anästhesieteam prüft den allgemeinen Gesundheitszustand, Vorerkrankungen, Medikamente, Allergien und frühere Erfahrungen mit Narkosen. Abhängig vom individuellen Risiko können weitere ärztliche Unterlagen oder Untersuchungen erforderlich sein.

4. Aufklärung und Einwilligung

Die zahnmedizinische Aufklärung erfolgt durch uns. Das Gespräch über Narkoseverfahren, individuelle Risiken, Nüchternheit und Medikamenteneinnahme führt die Anästhesistin beziehungsweise der Anästhesist.

5. Behandlungstag

Nach Abschluss der Vorbereitungen wird die Narkose durch das anästhesiologische Team eingeleitet. Während der gesamten Zahnbehandlung werden die Vitalfunktionen kontinuierlich überwacht.

6. Aufwach- und Überwachungsphase

Nach Abschluss der Behandlung wird die Patientin oder der Patient lückenlos überwacht, bis die festgelegten Entlassungskriterien erfüllt sind. Die Entlassung erfolgt ausschließlich nach Freigabe durch das anästhesiologische Team.

Was muss vor der Vollnarkose beachtet werden?

Die Vorgaben des Anästhesieteams müssen genau eingehalten werden. Dazu gehören insbesondere die individuell mitgeteilten Nüchternheitszeiten.

Informieren Sie das Anästhesieteam vollständig über:

  • alle Vorerkrankungen
  • Allergien und Unverträglichkeiten
  • frühere Probleme bei Narkosen
  • akute Infekte, Fieber oder Atemwegserkrankungen
  • sämtliche regelmäßig oder gelegentlich eingenommenen Medikamente
  • blutverdünnende Medikamente
  • Diabetesmedikamente
  • GLP-1-Medikamente zur Diabetes- oder Gewichtsbehandlung
  • eine mögliche Schwangerschaft
  • Alkohol-, Nikotin- oder Drogenkonsum

Medikamente dürfen vor der Narkose nicht eigenständig abgesetzt oder verändert werden. Das anästhesiologische Team entscheidet, welche Präparate wie gewohnt eingenommen, angepasst oder pausiert werden müssen.

Bei einem akuten Infekt oder nicht eingehaltenen Nüchternheitsregeln kann es notwendig sein, die Behandlung aus Sicherheitsgründen zu verschieben.

Welche Risiken und Nebenwirkungen bestehen?

Auch bei fachgerechter Durchführung ist eine Vollnarkose nicht risikofrei. Häufigere vorübergehende Begleiterscheinungen können sein:

  • Müdigkeit und Benommenheit
  • Übelkeit oder Erbrechen
  • Halsschmerzen oder Heiserkeit
  • Schwindel
  • Kreislaufbeschwerden
  • Schmerzen oder Blutergüsse an einer Einstichstelle
  • vorübergehende Orientierungsschwierigkeiten

Selten können ernsthafte Komplikationen auftreten, beispielsweise allergische Reaktionen, Atemwegsprobleme, Aspiration von Mageninhalt sowie Störungen von Herz und Kreislauf. Auch Verletzungen an Zähnen, Lippen oder Schleimhäuten sind möglich.

Das individuelle Risiko hängt unter anderem von Alter, Allgemeinzustand, Vorerkrankungen, Medikamenten und Umfang der Behandlung ab. Die persönliche Risikoeinschätzung und Narkoseaufklärung übernimmt das anästhesiologische Team.

Was ist nach der Vollnarkose zu beachten?

Nach einer ambulanten Vollnarkose dürfen Sie die Praxis nur mit einer geeigneten erwachsenen Begleitperson verlassen. Auch zu Hause muss die Betreuung entsprechend den Vorgaben des Anästhesieteams gewährleistet sein.

Für den festgelegten Zeitraum dürfen Sie insbesondere:

  • kein Fahrzeug führen
  • keine Maschinen bedienen
  • keinen Alkohol trinken
  • keine wichtigen rechtlichen oder finanziellen Entscheidungen treffen
  • nicht ohne geeignete Betreuung bleiben

Beachten Sie zusätzlich die Hinweise zur Nahrungsaufnahme, Medikamenteneinnahme, Mundpflege und Nachsorge. Nach chirurgischen Eingriffen können weitere Verhaltensregeln erforderlich sein.

Bei Atemnot, anhaltenden Blutungen, Bewusstseinsstörungen, starken Schmerzen oder anderen ungewöhnlichen Beschwerden muss unverzüglich medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden.

Übernimmt die Krankenkasse die Vollnarkose?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten einer Vollnarkose nur, wenn diese medizinisch notwendig ist und eine einfachere Form der Schmerzausschaltung oder Behandlung nicht möglich ist.

Eine Kostenübernahme kann insbesondere infrage kommen bei:

  • Kindern unter zwölf Jahren, die nicht ausreichend mitarbeiten können und deshalb nicht unter örtlicher Betäubung behandelbar sind,
  • Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Bewegungsstörungen,
  • einer diagnostizierten Zahnbehandlungsphobie, durch die eine zeitnah notwendige Behandlung nicht unter örtlicher Betäubung möglich ist,
  • organischen Erkrankungen oder Allergien, die den Einsatz anderer Betäubungsverfahren ausschließen, oder
  • größeren chirurgischen Eingriffen, die nicht unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden können.

Eine Vollnarkose aus Komfortgründen oder auf alleinigen Wunsch ist grundsätzlich keine Kassenleistung. In solchen Fällen kann eine private Durchführung nach medizinischer und anästhesiologischer Prüfung möglich sein.

Welche Kosten für die Narkose und die Zahnbehandlung entstehen und welche Leistungen übernommen werden, muss vorab individuell geklärt werden. Privatversicherte sollten die Erstattung anhand eines Kostenvoranschlags mit ihrer Versicherung abstimmen.

Häufige Fragen zur Vollnarkose beim Zahnarzt

Bekomme ich während der Behandlung etwas mit?

Während einer ausreichend tiefen Vollnarkose sind Bewusstsein und Schmerzempfinden ausgeschaltet. Die Narkosetiefe und die Vitalfunktionen werden kontinuierlich vom anästhesiologischen Team überwacht.

Können alle notwendigen Zähne in einer Sitzung behandelt werden?

Häufig können mehrere Behandlungsschritte gebündelt werden. Ob eine vollständige Sanierung in einer Sitzung möglich und sinnvoll ist, hängt vom Befund, der Behandlungsdauer und der medizinischen Situation ab. Eine Garantie dafür kann vorab nicht gegeben werden.

Ist Vollnarkose dasselbe wie Sedierung?

Nein. Bei einer Sedierung wird das Bewusstsein lediglich gedämpft und die eigene Atmung bleibt normalerweise erhalten. Bei einer Vollnarkose sind Bewusstsein und Schmerzempfinden vollständig ausgeschaltet und die Atemwege müssen anästhesiologisch gesichert werden.

Wie lange dauert die Behandlung?

Die Dauer richtet sich nach dem geplanten zahnmedizinischen Umfang. Zusätzlich müssen Zeit für Vorbereitung, Einleitung der Narkose und die anschließende Überwachung eingeplant werden.

Kann ich anschließend allein nach Hause gehen?

Nein. Nach einer ambulanten Vollnarkose ist eine geeignete erwachsene Begleitperson erforderlich. Die weiteren Vorgaben bestimmt das Anästhesieteam.

Reicht starke Zahnarztangst für eine Kostenübernahme aus?

Nicht automatisch. Für die gesetzliche Kostenübernahme muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Bei Zahnbehandlungsphobie ist üblicherweise eine entsprechende Diagnose durch eine dafür qualifizierte ärztliche oder psychotherapeutische Stelle erforderlich.

Beratung zur Vollnarkose beim Zahnarzt in Nürnberg

Sie haben eine umfangreiche notwendige Zahnbehandlung vor sich, leiden unter einer ausgeprägten Zahnbehandlungsangst oder können aufgrund eines starken Würgereizes oder einer Beeinträchtigung nicht regulär behandelt werden?

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei den Zahnärzten am Sterntor. Wir untersuchen die zahnmedizinische Situation, prüfen mögliche Alternativen und erstellen einen Behandlungsplan. Anschließend wird gemeinsam mit dem anästhesiologischen Team beurteilt, ob eine ambulante Zahnbehandlung unter Vollnarkose medizinisch vertretbar und für Sie geeignet ist.


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